AGB

§1 Allgemeines

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Daniela Strübler Fotografie (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt). Sie dienen zur Klärung der Vertragsinhalte, die im Übrigen durch die individuellen Vereinbarungen des jeweiligen Auftrags bestimmt werden. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ausschließlich diese AGB gelten. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang, sofern sie schriftlich festgehalten und entsprechend gekennzeichnet sind.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung von Aufträgen, Angeboten, Lieferungen und Leistungen selbst vorzunehmen oder Dritte damit zu beauftragen.

(3) Der Begriff „Fotografien“ umfasst sämtliche vom Auftragnehmer hergestellten Werke, unabhängig von ihrer technischen Form oder dem verwendeten Medium (z. B. Leinwandbilder, digitale Dateien auf Speichermedien oder Onlineplattformen, Papierabzüge, Fotobücher, etc.).

(4) Der Auftragnehmer hat bei der Bildgestaltung sowie der künstlerischen und technischen Umsetzung volle Gestaltungsfreiheit. Reklamationen diesbezüglich sind ausgeschlossen.

(5) Grundlage des Vertrags ist das jeweilige Angebot des Auftragnehmers, in dem die vereinbarten Leistungen und die Vergütung festgehalten sind. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(6) Der Vertrag kommt zustande, sobald das Angebot schriftlich oder elektronisch bestätigt oder der Auftrag erteilt wurde.

 

§2 Nutzungs- und Urheberrecht

(1) Das Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrags erstellten Fotografien verbleibt uneingeschränkt beim Auftragnehmer.

(2) Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien, das auf eine private, nicht kommerzielle Nutzung beschränkt ist. Die Weitergabe und Vervielfältigung zu privaten Zwecken ist erlaubt.

(3) Jede Form der kommerziellen oder gewerblichen Nutzung der Fotografien durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dies gilt auch für Fotografien, die verändert oder bearbeitet wurden.

(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars.

(5) Wird dem Auftraggeber die Verwertung der Fotografien gestattet, muss der Auftragnehmer als Urheber genannt werden. Ein Verstoß gegen das Recht auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zu Schadensersatz.

(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im JPEG-Format und in hoher Auflösung. Die Herausgabe unbearbeiteter Rohdaten ist nur gegen vorherige Vereinbarung möglich. Die Speicherung der digitalen Bilddaten durch den Auftragnehmer erfolgt ohne Gewähr.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fotografien zu Zwecken der Eigenwerbung oder Publikation (z.B. Social Media, Website, Flyer, Ausstellungen, etc.) zu verwenden.

(8) Abweichende Regelungen zu den Nutzungs- und Urheberrechten bedürfen der schriftlichen Form.

§3 Vergütung

(1) Für die Erstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stunden-, Tages- oder Pauschalsatz vereinbart. Zusätzlich anfallende Kosten, wie z. B. für Reisen, werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen.

(2) Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das gelieferte Material Eigentum des Auftragnehmers.

(3) Sollte die vereinbarte Aufnahmezeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten werden, werden die entsprechenden Stunden zusätzlich verrechnet.

(4) Erfolgt eine kurzfristige Absage oder Terminverschiebung durch den Auftraggeber, so wird eine Gebühr in Höhe von 30 % des vereinbarten Honorars fällig. Eine Absage oder Verschiebung gilt als kurzfristig, wenn:

  • bei Hochzeiten die Mitteilung weniger als eine Woche vor dem geplanten Termin erfolgt
  • bei allen anderen Shootings die Mitteilung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt.

 

§4 Haftung und Gefahrenübergang1 Allgemeines

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei Verlust oder Beschädigung der Fotografien haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

(3) Für Schäden, Mängel oder Verluste durch Subunternehmer oder Lieferanten, die auf eigene Rechnung arbeiten, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

(4) Verbindliche Liefertermine müssen ausdrücklich vom Auftragnehmer bestätigt werden. Für Verzögerungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(5) Sollte der Auftragnehmer aus unvorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit, Unfall, Verkehrsstörungen) nicht rechtzeitig zum Termin erscheinen, wird keine Haftung für daraus entstehende Schäden übernommen. Der Auftragnehmer bemüht sich in solchen Fällen um einen Ersatzfotografen.

(6) Beanstandungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei akzeptiert.

 

§5 Widerrufsrecht

(1) Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, die Widerrufserklärung rechtzeitig abzusenden.

(2) Der Widerruf ist in schriftlicher Form (z. B. per E-Mail, WhatsApp, SMS, etc.) an den Auftragnehmer zu richten.

(3) Wenn der Auftraggeber verlangt, dass mit der Dienstleistung während der Widerrufsfrist begonnen wird, ist ein angemessener Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen.

 

§6 Schlussbestimmung

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.

(2) Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform.

(3) Als Gerichtsstand gilt der Wohnsitz des Auftragnehmers.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Lücken werden durch angemessene Regelungen ersetzt.

(5) Diese AGB treten am 06.01.2025 in Kraft.